Was mach beachten sollte.
Bodengutachten:
Die GAGV macht nur eine sog. Rammkernsondierung. „Eine Rammkernsondierung (RKS) ist eine einfache Methode zur Erkundung des Bodenaufbaus und zur Entnahme von Bodenproben aus Lockergesteinen, die in der Geologie, im Bauwesen und bei der Erkundung von Altlasten angewendet wird.“ Quelle Wikipedie
Es wird also eine Sonde in den Boden gerammt, nicht gebohrt. Die GAGV rammt nur bis max 5 Meter oder nur soweit bis sie auf zu hartes Gestein stößt (bis max. 5m in den Bodenklassen 1 bis 4.) Dies war bei uns der Fall. Es wurde nach 2,10 Meter aufgehört. „Als Bohrhindernisse werden Grobkies und Steine der Bodenklasse 5 nach DIN 18300 angenommen.“
Natürlich konnte man dann auch nichts zum Grundwasserstand sagen, bzw. zum Bodenaufbau darunter. Schaut man sich jedoch andere Nachbar-Baugruben an, kann man aber auch bei 2,8 Meter keinen Unterschied vom Gestein zu 2,1 Meter erkennen.
Hier sollte man dann evtl. einen Geologen beauftragen, der Bohrt und nicht rammt und grundsätzlich 5-6 tief bohren kann.
Versickerungsgutachten
Bei der Beauftragung des Versickerungsgutachtens hatten wir keine bevorzugte Versickerungsvariante angegeben. Wir wussten noch nicht was wir machen wollen.. Mulde, Rigole oder Schacht.
GAGV hat dann Mulde angenommen, da wir das mit dem Architekten mal so in eine Skizze eingetragen hatten, die FH an die GAGV so gegeben hat. Wir haben uns darüber aber keine Gedanken gemacht, da wir ja rein theoretisch 3 Varianten der Versickerung von der GAGV bekommen.
Jetzt bekamen wir von der GAGV aber auch NUR das Gutachten für eine Mulde.
Wenn man jetzt noch ein Gutachten für eine Rigole bekommen möchte, muss man nochmal zahlen.
Die GAGV erstellt aber nur Gutachten für Rigolen, die mit einem Mineralgemisch erstellt werden.
Möchte man aber moderne Rigolenkästen / Sickerboxen, so berechnet die GAGV das erst gar nicht. Also vorher überlegen, wie ihr versickern wollt. Auch wenn das Grundwasser im Gutachten mit drin stehen haben wollt, verlangt die GAGV dafür zusätzliches Geld.. 125,- Euro für Rechercheaufwand bis zu 2 Stunden inkl. Telefon/Porto/Fax/E-Mail.
Auch wenn die Informationen dazu kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt werden. Z.B. unter https://www.gkd.bayern.de/de/